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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Motz19 — B&S SmartStay GmbH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern bzw. Studio-Apartments zur Beherbergung (im Folgenden gemeinsam: „Einheiten“), die zwischen der B&S SmartStay GmbH, Lietzenburger Straße 54, 10719 Berlin (im Folgenden: „Motz19“) und einem Kunden (im Folgenden: „Gast“) (im Folgenden gemeinsam: „Parteien“) abgeschlossen werden, sowie für alle weiteren von Motz19 im Zusammenhang mit der Beherbergung erbrachten Leistungen und Lieferungen (im Folgenden: „Beherbergungsvertrag“).

1.2 Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Motz19 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z.B. per E-Mail) zu.

1.3 Die von Motz19 überlassenen Einheiten werden ausschließlich als Beherbergungsstätte (Hotel) zur vorübergehenden Unterbringung betrieben. Eine Nutzung der Einheiten zu Wohnzwecken ist nicht geschuldet und nicht vorgesehen.

1.4 Motz19 betreibt vollständig digital gemanagte Unterkünfte ohne physische Rezeption. Sämtliche Prozesse, von der Buchung und dem Check-in bis zur Kommunikation und dem Check-out, erfolgen überwiegend automatisiert. Ein Anspruch auf klassische Hotelservices wie eine Rezeption mit physischen Check-in, eine tägliche Zimmerreinigung, Gepäckservice, oder einen dauerhaft besetzten Empfang besteht nicht, soweit solche Leistungen nicht ausdrücklich von Motz19 angeboten und vom Gast gegen Entgelt gebucht werden.

2. Buchung und Vertragsabschluss

2.1 Mit Durchführung einer Buchung gibt der Gast ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags ab. Der Beherbergungsvertrag zwischen Motz19 und dem Gast kommt zustande, sobald der Gast eine Buchungsbestätigung in Textform (z.B. per E-Mail) erhält. Motz19 ist berechtigt, Buchungsanfragen bis zur Übersendung der Buchungsbestätigung abzulehnen.

2.2 Darstellungen verfügbarer Einheiten auf der Website von Motz19 oder auf Drittanbieterplattformen sind unverbindlich. Ein Anspruch des Gastes auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags über eine bestimmte Einheit besteht nicht. Motz19 behält sich das Recht vor, für bestimmte Zeiträume branchenübliche Buchungsbeschränkungen festzulegen (z.B. Mindestaufenthaltsdauer, keine Stornierungsmöglichkeit).

2.3 Buchungen sind nur für Personen ab 18 Jahren zulässig.

2.4 Der Beherbergungsvertrag berechtigt ausschließlich zur Beherbergung des Gastes sowie der bei der Buchung namentlich angegebenen Mitreisenden. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Einheit durch nicht angemeldete Dritte ist nicht zulässig, soweit Motz19 dies nicht ausdrücklich in Textform gegenüber dem Gast gestattet. § 11 bleibt unberührt.

2.5 Der Gast verpflichtet sich, bei der Buchung und im Rahmen des Online-Check-ins alle für die Durchführung des Beherbergungsvertrags erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen (insbesondere zur Identität des Gasts und seiner Mitreisenden, zur Zahlungsfähigkeit oder zum Zweck des Aufenthalts). Soweit wesentliche Angaben fehlen oder offensichtlich unzutreffend sind, ist Motz19 berechtigt, die Buchung zu stornieren und den Check-in zu verweigern.

2.6 Mit Abschluss des Beherbergungsvertrags erwirbt der Gast keinen Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Einheit, es sei denn, dies wurde im Beherbergungsvertrag ausdrücklich in Textform vereinbart. Motz19 schuldet grundsätzlich nur die Bereitstellung einer Einheit aus der gebuchten Kategorie. Motz19 ist berechtigt, dem Gast eine gleichwertige oder höherwertige Einheit zuzuweisen (Upgrade).

2.7 Motz19 ist berechtigt, dem Gast aus zwingenden, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gründen (insbesondere technischer Defekt, Wasserschaden, Brand-/Sicherheitsfall) während seines Aufenthaltes eine andere, mindestens gleichwertige Einheit innerhalb desselben Hauses zuzuweisen („umzuquartieren“), soweit dies dem Gast zumutbar ist und hierdurch keine Mehrkosten entstehen.

2.8 Bucht ein Dritter für einen Gast (z.B. ein Unternehmen für Mitarbeitende), haftet der Dritte als Besteller gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, soweit der Dritte eine Erklärung als Besteller abgibt. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, den beherbergenden Gast sowie etwaige Mitreisende bei Buchung namentlich gegenüber Motz19 zu benennen und alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Gast weiterzuleiten.

3. Buchung über einen Drittanbieter

3.1 Soweit die Buchung nicht über die Webseite von Motz19, sondern über die Buchungsplattform eines Drittanbieters (z.B. Booking.com, Expedia oder vergleichbare Plattformen) erfolgt, richten sich Stornierungen und Buchungsänderungen ausschließlich nach den im jeweiligen Buchungsprozess angezeigten und vom Gast akzeptierten Bedingungen.

3.2 Stornierungen und Buchungsänderungen sind ausschließlich über die ursprüngliche Buchungsplattform des Drittanbieters vorzunehmen; eine direkte Stornierungsabwicklung oder Buchungsänderung durch Motz19 ist für Buchungen über Drittanbieter nicht möglich. Eine etwaige Rückerstattung bei Stornierung erfolgt in diesem Fall ausschließlich durch den jeweiligen Drittanbieter und nicht durch Motz19.

3.3 Im Übrigen gelten diese AGB auch bei Buchungen über Drittanbieter für das Beherbergungsverhältnis zwischen dem Gast und Motz19.

4. Preise, Steuern und sonstige Gebühren

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttopreise und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.

4.2 Im ausgewiesenen Preis nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach geltendem Recht durch den Gast selbst geschuldet sind (z.B. Bettensteuer oder Kurtaxe); diese werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Etwas anderes gilt nur, wenn bei Buchung ausdrücklich angegeben ist, dass diese lokalen Abgaben im Preis enthalten sind.

4.3 Ändert sich nach Vertragsschluss die Höhe gesetzlicher Steuern, Gebühren oder Abgaben, die in dem vereinbarten Preis enthalten sind, oder werden neue gesetzliche Steuern, Gebühren oder Abgaben eingeführt, ist Motz19 berechtigt, den Preis in dem Umfang anzupassen, in dem sich die betreffenden Kosten objektiv verändert haben. Eine Preisanpassung ist ausgeschlossen für Aufenthalte, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) beginnen. Motz19 informiert den Gast über eine beabsichtigte Preisanpassung in Textform mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen vor Beginn des Aufenthalts. Im Fall einer Preiserhöhung ist der Gast berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung, spätestens jedoch bis zum Beginn des Aufenthalts, kostenfrei zu stornieren; andernfalls gilt die Anpassung als akzeptiert.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Preis der gebuchten Beherbergungsleistung ist in voller Höhe vom Gast im Voraus zu zahlen.

5.2 Akzeptiert werden ausschließlich Kartenzahlungen und digitale Wallets über den jeweiligen Zahlungsanbieter (insbesondere Kredit- und Debitkarten sowie digitale Zahlungsmittel wie Apple Pay, Google Pay). Überweisung und Barzahlung sind ausgeschlossen.

5.3 Der Gast ermächtigt Motz19, das vom Gast hinterlegte Zahlungsmittel zur Begleichung fälliger, aus dem Vertragsverhältnis resultierender Forderungen (z.B. Zusatzleistungen oder nachträgliche Kosten wegen Verstößen gegen diese AGB) zu verwenden, soweit dies nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Regeln des Zahlungsverkehrs zulässig ist. Motz19 wird den Gast vor einer Nachbelastung in Textform über Grund und Höhe informieren.

5.4 Der Gast kann gegenüber Ansprüchen von Motz19 nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.5 Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass ihm eine Rechnung als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird.

5.6 Rechnungen von Motz19 ohne ausgewiesenes Fälligkeitsdatum sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die gesetzlichen Voraussetzungen des Zahlungsverzugs bleiben unberührt. Bei eingetretenem Zahlungsverzug ist Motz19 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Satzes zu verlangen (derzeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern gemäß § 288 Abs. 1 BGB, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im Geschäftsverkehr mit Unternehmern gemäß § 288 Abs. 2 BGB). Motz19 behält sich das Recht vor, einen darüber hinausgehenden tatsächlichen Verzugsschaden nachzuweisen.

5.7 Für Gutscheine, Promo-Guthaben, Direktbucher-Vorteile oder Member Benefits gelten jeweils gesonderte Geschäftsbedingungen.

6. Stornierungsbedingungen

6.1 Motz19 bietet erstattungsfähige (refundable) und nicht erstattungsfähige (non-refundable) Raten an. Die für die jeweilige Buchung geltenden Stornierungsfristen ergeben sich aus den jeweiligen Stornierungsbedingungen, die dem Gast im Buchungsprozess angezeigt und mit der Buchungsbestätigung in Textform übermittelt werden. Für Buchungen über Drittanbieter gelten die Regelungen in § 3 dieser AGB.

6.2 Bei erstattungsfähigen Raten (refundable) kann der Gast seine Buchung bis zum Ablauf der in den Stornierungsbedingungen genannten Frist kostenfrei über unsere Webseite im „User Cabinet“ bzw. über die jeweilige Buchungsplattform des Drittanbieters, über die der Gast gebucht hat, stornieren. Nach Ablauf der Stornierungsfristen ist eine Stornierung ausgeschlossen.

6.3 Geht die Stornierung nach Ablauf der in den Stornierungsbedingungen genannten Frist ein oder besteht kein kostenfreies Stornierungsrecht (non-refundable), steht Motz19 ein Anspruch auf den vereinbarten Preis zu.

6.4 Soweit der Gast bis 11 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages nicht eingecheckt hat („No-Show“), behält Motz19 den Anspruch auf den vereinbarten Preis für den gesamten gebuchten Zeitraum.

6.5 Bei vorzeitiger Abreise des Gastes vor dem vereinbarten Check-out-Datum behält Motz19 den Anspruch auf den vereinbarten Preis für den gesamten gebuchten Zeitraum.

6.6 In allen Fällen dieses § 6 kann der Gast nachweisen, dass Motz19 kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet der Gast nur den nachgewiesenen niedrigeren Betrag.

7. Gruppenbuchungen und Buchungen während Messe-/Eventzeiten

7.1 Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn in einem Buchungsvorgang mindestens 5 Einheiten gebucht werden. Für Gruppenbuchungen gelten die im Buchungsprozess bei Vertragsschluss ausgewiesenen gesonderten Zahlungs- und Stornobedingungen, die mit der Buchungsbestätigung in Textform übermittelt werden. Soweit keine gesonderten Bedingungen ausgewiesen werden, gelten die allgemeinen Zahlungs- und Stornobedingungen dieser AGB.

7.2 Für Buchungen in Zeiträumen, die im Buchungsprozess bei Vertragsschluss als Messe-/ Eventzeiten gekennzeichnet sind, gelten die dort ausgewiesenen gesonderten Stornobedingungen, die mit der Buchungsbestätigung in Textform übermittelt werden. Soweit keine gesonderten Bedingungen ausgewiesen werden, gelten die allgemeinen Stornobedingungen dieser AGB.

8. Online-Check-in und Identitätsprüfung

8.1 Check-in und Identitätsprüfung erfolgen ausschließlich digital. Ein physischer Check-in vor Ort ist nicht vorgesehen und nicht geschuldet.

8.2 Der vollständige Abschluss des Online-Check-ins samt Identitätsprüfung ist zwingende Voraussetzung für den Zugang zur gebuchten Einheit. Verweigert der Gast den Online-Check-in oder die Identitätsprüfung, ist der Zugang zur Einheit nicht möglich. In diesem Fall gilt § 6.4 dieser AGB entsprechend.

8.3 Der Gast muss sich im Online-Check-in mit einem gültigen Ausweisdokument (bei inländischen Gästen Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Gästen Reisepass) verifizieren. Weitere Mitreisende sind durch Namensangabe zu registrieren.

8.4 Kann die Identität des Gastes aufgrund fehlender oder gefälschter Ausweisdokumente oder vorsätzlicher Manipulationen beim digitalen Check-in nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist Motz19 berechtigt, die Buchung zu stornieren und dem Gast den Zutritt zur Einheit zu verwehren.

8.5 Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Gastes oder mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten in der Einheit übernachten.

9. Digitale Zugangscodes

9.1 Der Zugang zur Einheit sowie zu Gemeinschaftsbereichen erfolgt über digitale Schlüssel (Zugangscodes), die zeitlich auf den Zeitraum zwischen Check-in und Check-out begrenzt sind. Zu den allgemeinen Flächen haben Gäste zur Kofferlagerung am Anreisetag ab 7:00 Uhr und am Abreisetag bis 19:00 Uhr Zugang.

9.2 Der Missbrauch, die Manipulation oder die Weitergabe von Zugangscodes an Dritte ist untersagt. Der Gast ist verpflichtet, den Zugangscode vor unberechtigten Zugriffen hinreichend zu schützen.

9.3 Bei Missbrauch, Manipulation oder unberechtigter Weitergabe von Zugangscodes ist Motz19 berechtigt, den Zugang unverzüglich zu sperren und den Aufenthalt zu beenden.

9.4 Bei einem schuldhaften Verstoß gegen das Verbot zur Weitergabe, Manipulation oder Missbrauch gemäß § 9.2 ist Motz19 berechtigt, eine angemessene Pauschalentschädigung in Höhe von 300,00 EUR zu verlangen, es sei denn, der Gast weist nach, dass Motz19 kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Motz19 bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

9.5 Zutrittsereignisse (d.h. mit welchem Zugangscode zu welchem Zeitpunkt welche Tür geöffnet wurde) werden zu Sicherheitszwecken protokolliert. Hinweise zur Verarbeitung der Zutrittsprotokolldaten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Motz19.

10. Nutzung der gebuchten Einheiten, Check-in- und Check-out-Zeiten

10.1 Die gebuchte Einheit steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr bis zum Abreisetag um 11:00 Uhr zur Verfügung.

10.2 Der Gast verpflichtet sich, die Einheit bei Bezug auf offensichtliche Schäden, Mängel oder fehlendes Inventar zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich Motz19 zu melden.

10.3 Early Check-in: Auf Anfrage und vorbehaltlich der Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise im Voraus vereinbart werden. Motz19 teilt dem Gast die für den Early Check-in anfallende Gebühr vor der Vereinbarung mit. Die Vereinbarung über den Early Check-in kommt erst mit Zustimmung des Gastes zum mitgeteilten Preis zustande. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-in besteht nicht.

10.4 Late Check-out: Auf Anfrage und vorbehaltlich der Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise im Voraus vereinbart werden. Motz19 teilt dem Gast die für den Late Check-out anfallende Gebühr vor der Vereinbarung mit. Die Vereinbarung über den Late Check-out kommt erst mit Zustimmung des Gastes zum mitgeteilten Preis zustande. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late Check-out besteht nicht.

10.5 Overstay (verspäteter Check-out ohne Vereinbarung): Räumt der Gast die Einheit nicht bis zur vereinbarten Check-out-Zeit, kann Motz19 für die vertragsüberschreitende Nutzung der Einheit bis 14:00 Uhr 50 % des vollen aktuellen Tagespreises, danach 100 % des vollen aktuellen Tagespreises berechnen. Der Gast kann nachweisen, dass Motz19 kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Motz19 bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

11. Nicht registrierte Personen

11.1 Nur die in der Reservierung genannten Gäste und Mitreisenden dürfen die Einheit während des Buchungszeitraums betreten. Nicht registrierte Personen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung und Freigabe durch Motz19 gestattet. Motz19 behält sich vor, eine Freigabe von Besuchern nicht oder nur gegen eine angemessene zusätzliche Gästegebühr gemäß der bei Buchung ausgewiesenen Preisliste zu gestatten.

11.2 Verstößt der Gast schuldhaft gegen § 11.1, ist Motz19 berechtigt, eine angemessene zusätzliche Gästegebühr nach § 11.1 für die tatsächliche Aufenthaltsdauer nachzuberechnen. Bei schwerwiegendem Verstoß, insbesondere bei fehlender Abhilfe trotz Aufforderung, kann Motz19 den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt unberührt; ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwertung der Einheit werden angerechnet.

12. Verbot des Weiterverkaufs und der gewerblichen Nutzung

12.1 Der Gast darf die Buchung (einschließlich der Zugangsdaten) nicht an Dritte gegen Entgelt weitergeben, weiterverkaufen, weitervermieten oder gewerblich weitervermitteln. Eine Übertragung des Beherbergungsvertrags auf einen Dritten (Vertragsübernahme) bedarf der vorherigen Zustimmung von Motz19 in Textform.

12.2 Die Einheit darf ausschließlich zu Beherbergungszwecken genutzt werden. Untersagt sind insbesondere (i) Veranstaltungen/Partys, (ii) Coachings/Consulting mit Kunden oder Empfang von sonstigem Publikumsverkehr, (iii) Foto-, Film- oder Videoaufnahmen zu überwiegend kommerziellen Zwecken, (iv) die Ausübung oder Vermittlung sexueller Dienstleistungen in der Einheit sowie (v) jede Nutzung, die gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder den Hausfrieden stört. Eine übliche berufliche Nutzung (z.B. Homeoffice) bleibt zulässig.

12.3 Bei einem schuldhaften Verstoß gegen § 12.1 oder § 12.2 ist Motz19 berechtigt, eine Vertragsstrafe von 500,00 EUR zu verlangen. Zusätzlich ist Motz19 berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Gast hat die Einheit unverzüglich zu verlassen. Motz19 ist darüber hinaus berechtigt, Ersatz des durch den Verstoß entstandenen Schadens zu verlangen.

13. Hausregeln

13.1 Rauchverbot und verbotene Substanzen

13.1.1 In den Einheiten und in allen Innen- und Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes gilt striktes Rauchverbot für alle Arten von Tabak-, Cannabis- und ähnlichen Erzeugnissen sowie Wasserpfeifen, E-Zigaretten und vergleichbare Geräte.

13.1.2 Der Konsum, die Aufbewahrung, die Herstellung, der Verkauf, die Weitergabe oder die Entsorgung von illegalen Drogen, Betäubungsmitteln, Drogenutensilien, Lachgas-/Nitrous-Kartuschen sowie verbotenen Substanzen sind verboten.

13.1.3 Bei einem schuldhaften Verstoß gegen das Rauchverbot oder die Regelung zu verbotenen Substanzen ist Motz19 berechtigt, eine Pauschalentschädigung von 300,00 EUR zu verlangen, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Motz19 bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, insbesondere für erforderliche Sonderreinigung (z.B. Geruchsneutralisierung, Textilreinigung, Entsorgung), Feuerwehreinsätze, Reparaturen und Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass die Einheit oder das Gebäude nicht genutzt werden kann.

13.2 Verbot der Manipulation von Brandmeldeanlage und Sicherheits- oder Betriebstechnik

13.2.1 Jede Demontage, Deaktivierung oder sonstige Manipulation an der Brandmeldeanlage, an Rauchmeldern oder anderen technischen Sicherheitseinrichtungen (einschließlich des Auslösens von Fehlalarmen) und das Blockieren von Notausgängen ist strengstens untersagt.

13.2 .2 Jede Demontage, Deaktivierung oder sonstige Manipulation von sicherheitstechnischen Einrichtungen (insbesondere Kameras, Zugangssysteme, Wandleser, elektronische Schlösser) ist untersagt.

13.2 .3 Jede Demontage, Deaktivierung oder sonstige Manipulation von betriebstechnischen Einrichtungen (insbesondere WLAN-/Netzwerktechnik, Sensoren) ist untersagt.

13.2.4 Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Verbote in § 13.2 ist Motz19 berechtigt, je nach verletzter Pflicht folgende Pauschalentschädigungen zu verlangen:

Verstoß gegen § 13.2.1: 1.500,00 EUR

Verstoß gegen § 13.2.2: 300,00 EUR

Verstoß gegen § 13.2.3: 150,00 EUR

Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Motz19 bleibt berechtigt, einen darüber hinausgehenden tatsächlichen Schaden geltend zu machen, insbesondere entstandene Kosten eines Feuerwehreinsatzes, Reparatur-, Austausch- und Technikerkosten sowie Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass die Einheit oder das Gebäude nicht genutzt werden kann.

13.3 Ruhezeiten, Verbot von Partys und Events

13.3.1 Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr. Lärmbelästigungen sind in der Einheit, in Gemeinschaftsbereichen und auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden.

13.3.2 Lautstarke Veranstaltungen (Events) mit mehreren Personen und Partys sind in den Einheiten, in Gemeinschaftsbereichen und auf dem Grundstück nicht gestattet.

13.3.3 Bei einem schuldhaften Verstoß gegen das Verbot von Partys und Events ist Motz19 berechtigt, eine Pauschalentschädigung von 300,00 EUR zu verlangen, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Motz19 bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, insbesondere für erforderliche Sonderreinigung, Inventarschäden und Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass die Einheit nicht genutzt werden kann.

13.4 Verbot der Videoüberwachung von Dritten

13.4.1 Das gezielte, systematische oder verdeckte Filmen, Fotografieren oder anderweitige Aufzeichnen von anderen Gästen, Mitarbeitenden oder von Motz19 beauftragten Dienstleistern ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet.

13.4.2 Ein Verstoß gegen das Verbot der Videoüberwachung berechtigt Motz19 zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund. Motz19 behält sich vor, durch einen solchen Verstoß etwaig entstandene Schäden geltend zu machen.

14. Haustiere

14.1 Die Mitnahme von Hunden ist gestattet, sofern sie im Buchungsprozess oder im Gästeportal angeboten und vom Gast gegen Zahlung einer einmaligen Sonderreinigungsgebühr je Aufenthalt gebucht wurde. Im Übrigen sind Haustiere nicht gestattet.

14.2 Blindenführhunde sowie andere vergleichbare Assistenzhunde dürfen unentgeltlich mitgeführt werden. Der Gast wird gebeten, die Mitführung vorab anzuzeigen und auf Verlangen geeignete Nachweise vorzulegen.

14.3 Bringt der Gast ein Haustier ohne gesonderte Buchung und ohne Erlaubnis in eine Einheit mit, kann Motz19 eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 150,00 EUR erheben, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Motz19 bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, insbesondere für erforderliche Sonderreinigung sowie Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass die Einheit nicht genutzt werden kann.

15. Unsachgemäße Nutzung und Schäden

15.1 Der Gast hat die Unterkunft pfleglich zu behandeln und insbesondere Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen, die über den normalen Gebrauch und die übliche Abnutzung hinausgehen, zu vermeiden.

15.2 Der Gast ist verpflichtet, für eine angemessene Belüftung und Beheizung der Einheit zu sorgen. Beim Kochen ist ausreichend zu lüften und eine übermäßige Rauch- oder Dampfentwicklung zur Verhinderung von Feuchtigkeitsschäden und Auslösen der Brandmeldeanlage zu vermeiden.

15.3 Der Gast haftet für schuldhaft verursachte Schäden an der Einheit sowie an den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, soweit diese Schäden über den normalen Gebrauch und die übliche Abnutzung hinausgehen. Der Gast haftet außerdem für den Verlust (einschließlich Diebstahl) sowie die Beschädigung von Inventar-, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen, soweit er oder seine Mitreisenden bzw. Besucher, die sich mit Zustimmung des Gastes in der Einheit aufhalten, den Verlust oder die Beschädigung schuldhaft verursacht haben oder zu vertreten haben. Die Haftung umfasst auch erforderliche Reparatur-, Wiederbeschaffungs- und Reinigungskosten sowie Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass die Einheit nicht genutzt werden kann.

15.4 Der Gast ist verpflichtet, Mängel oder Schäden sowie Störungen unverzüglich während des Aufenthalts zu melden, damit Motz19 reagieren und für Abhilfe sorgen kann. Der Gast ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung von durch ihn oder Mitreisende verursachten Störungen beizutragen und einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.

16. Reinigung

16.1 Die reguläre Endreinigung erfolgt bei Abreise.

16.2 Bei Aufenthalten von mehr als 7 Nächten erfolgt zusätzlich eine wöchentliche Reinigung. Nach vorheriger Ankündigung durch Motz19 hat der Gast dem zu diesem Zweck beauftragten Reinigungsdienst Zutritt zur Einheit zu gewähren. Verweigert der Gast die vorgeschriebene wöchentliche Reinigung, ist Motz19 berechtigt, eine Pauschalentschädigung von 200,00 EUR zu verlangen, es sei denn, der Gast weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Motz19 bleibt berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, insbesondere für erforderliche Sonderreinigung sowie Einnahmeausfälle, die dadurch entstehen, dass die Einheit nicht genutzt werden kann.

16.3 Zusätzliche Reinigungen können, sofern im Rahmen des Buchungsprozesses oder über das Gästeportal angeboten, kostenpflichtig hinzugebucht werden.

16.4 Der Gast hat nach mindestens 24 Stunden Vorankündigung Zutritt für Wartungs- und Technikeinsätze zu dulden. In dringenden Fällen (Gefahr im Verzug, Sicherheits- oder Schadensabwehr) ist Zutritt auch ohne Vorankündigung zulässig.

17. Haftung von Motz19

17.1 Motz19 haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Motz19 zu vertreten hat, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Motz19 haftet zudem für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Motz19 beruhen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Motz19 nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Beherbergungsvertrags wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Gast vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Motz19 steht die seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Im Übrigen ist die Haftung von Motz19 ausgeschlossen, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

17.2 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Motz19 auftreten, wird Motz19 bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Motz19 rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

17.3 Für eingebrachte Sachen haftet Motz19 nach den gesetzlichen Bestimmungen. Will der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 3.500,00 EUR einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit Motz19 zu treffen. Es wird empfohlen, Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten oder sonstige wertvolle Sachen im verschlossenen Zimmersafe aufzubewahren (sofern vorhanden).

17.4 Wird dem Gast ein Parkplatz und Fahrradstellplatz zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von Motz19 besteht nicht. Eine Haftung von Motz19 für Einbruch, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung besteht nur nach Maßgabe von § 17.1 dieser AGB. Etwaige Schäden sind Motz19 unverzüglich anzuzeigen.

17.5 Gepäcklocker und Waschräume werden, sofern in der jeweiligen Unterkunft verfügbar, zur Nutzung bereitgestellt. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Überwachungspflicht von Motz19 besteht nicht. Eine Haftung von Motz19 für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung besteht nur nach Maßgabe von § 17.1 dieser AGB. Etwaige Schäden sind Motz19 unverzüglich anzuzeigen.

17.6 Alle Ansprüche gegen Motz19 verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Ansprüche, die (1) auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (2) auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Motz19, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder (3) auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht im Sinne von § 17.1 dieser AGB beruhen.

18. Fundsachen

18.1 Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Ein Versand erfolgt nur auf ausdrückliche Anfrage. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR sowie Versandkosten an (innerhalb Deutschlands pauschal 15,00 EUR bis 20 kg; europa-/weltweit nach DHL-Tarif).

18.2 Für die Haftung von Motz19 für Schäden an Fundsachen gilt § 17.1 dieser AGB entsprechend.

19. Internetzugang

19.1 Motz19 stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten in seinen Einheiten und Gemeinschaftsbereichen einen Internetzugang zur Nutzung durch den Gast und seine Mitreisenden bereit. Störungen (z.B. aufgrund höherer Gewalt, Wartungsarbeiten oder technischer Störungen) können nicht ausgeschlossen werden.

19.2 Jegliche missbräuchliche Nutzung des Internetzugangs ist untersagt, insbesondere illegales Filesharing, illegales Streaming sowie das Abrufen oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte. Bei der Nutzung der Internetverbindung sind etwaige Rechte Dritter zu beachten. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für die Internetverbindung an Dritte ist nicht gestattet.

19.3 Der Gast stellt Motz19 auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadensersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast, seine Mitreisenden oder durch Dritte, denen der Gast oder seine Mitreisenden die Zugangsdaten vertragswidrig weitergegeben haben, verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie aus datenschutzrechtlichen Verstößen. Sonstige Ansprüche von Motz19 bleiben unberührt.

19.4 Im Falle eines Verstoßes gegen § 19.2 behält sich Motz19 vor, den Internetzugang für den Gast zu sperren.

20. Wohnsitzanmeldung

20.1 Eine Anmeldung als Wohnsitz in einer Unterkunft von Motz19 ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung von Motz19 in Textform.

20.2 Bei Zuwiderhandlung kann Motz19 den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden und etwaige Schäden, die Motz19 aufgrund der vertragswidrigen Wohnsitzanmeldung entstehen, gegen den Gast geltend machen.

21. Kündigung aus wichtigem Grund durch Motz19

21.1 Motz19 ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

wenn höhere Gewalt oder andere von Motz19 nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Beherbergungsvertrags unmöglich machen;

wenn eine Buchung unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen erfolgt ist, insbesondere zur Identität des Gasts und seiner Mitreisenden, zur Zahlungsfähigkeit oder zum Zweck des Aufenthalts;

bei Gewalt, Drohungen oder aggressivem Verhalten des Gastes oder seiner Mitreisenden gegenüber anderen Gästen, Mitarbeitern, Dienstleistern oder Nachbarn;

bei einer schuldhaften Verletzung der Regelung zu verbotenen Substanzen gemäß § 13.1.2 dieser AGB;

wenn der Zweck oder Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist,

wenn Motz19 berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung durch den Gast den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf von Motz19 oder ihrer Standorte in der Öffentlichkeit erheblich gefährden könnte, ohne dass dies dem Einfluss- oder Organisationsbereich von Motz19 zuzurechnen ist;

bei einem schuldhaften Verstoß gegen das Verbot des Weiterverkaufs und der gewerblichen Nutzung gemäß § 12.1 oder § 12.2 dieser AGB;

bei einem schuldhaften Verstoß gegen das Verbot der Manipulation von Brandmeldeanlage und Sicherheits- oder Betriebstechnik gemäß § 13.2 dieser AGB

bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausregeln.

Das Recht von Motz19 zur Kündigung des Beherbergungsvertrags aus wichtigem Grund nach anderen Bestimmungen dieser AGB sowie nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

21.2 Die Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts erfolgt in Textform.

21.3 Die berechtigte Kündigung durch Motz19 begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz gegen Motz19. Motz19 bleibt berechtigt, den Zugang zur Unterkunft oder zur Einheit zu verweigern, den Gast aus der Unterkunft zu verweisen und alle daraus resultierenden Kosten und Schäden geltend zu machen, einschließlich Reinigung, Reparatur, Entsorgung, Wiederherstellung, Sicherheitskosten und entgangener Einnahmen, wenn und soweit die Einheit nicht weitergenutzt werden kann.

21.4 Kündigt Motz19 den Vertrag aufgrund eines Umstands, den der Gast zu vertreten hat, ist Motz19 berechtigt, zukünftige Buchungen desselben Gastes, einschließlich bereits bestätigter Buchungen, abzulehnen oder zurückzuweisen.

22. Streitbeilegung

Motz19 ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

23. Schlussbestimmungen

23.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Textform (E-Mail genügt), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Einseitige Änderungen durch den Gast sind unwirksam.

23.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN‑Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) vom 11.04.1980) ist ausgeschlossen. Für Gäste, die Verbraucher sind, bleiben zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

23.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Dasselbe gilt jeweils bei Gästen und Vertragspartnern, die nicht unter § 23.3 Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

23.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 24.07.2026